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Ratgeber

Eigenmietwert verstehen und berechnen: mit Rechner für Ihr Eigenheim

Was Ihr Eigenheim zum steuerbaren Einkommen beiträgt, wie Zinsen und Unterhalt wirken und was sich ab 2029 ändert. Mit interaktivem Rechner.

1. Oktober 20266 Min.Ratgeber
Eigenmietwert verstehen und berechnen: mit Rechner für Ihr Eigenheim. Ratgeber für Bauen und Renovieren in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Eigenmietwert erhöht das steuerbare Einkommen, er ist kein Steuerbetrag.
  • Die amtliche Bewertung ist kantonal unterschiedlich; eine Mietschätzung ist nur eine Orientierung.
  • Abziehbare Zinsen und Unterhaltskosten beeinflussen den Nettoeffekt.
  • Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert; zugleich ändern sich die Abzüge.

Von der Begner Redaktion geprüft, Stand 1. Oktober 2026.

Überblick

Im eigenen Haus fällt keine Miete an. Steuerlich wird dieser Wohnvorteil in der Schweiz dennoch als Einkommen erfasst: über den Eigenmietwert. Dabei fliesst kein Geld auf Ihr Konto. Entscheidend ist deshalb, den angesetzten Mietwert und die zulässigen Abzüge zusammen zu betrachten.

Die Abschaffung kommt am 1. Januar 2029. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert relevant. Mit dem Rechner können Sie Ihre Annahmen durchspielen oder einen bereits amtlich festgelegten Jahreswert einsetzen.

Eigenmietwert-Rechner

Für ein ganzjährig selbstgenutztes Eigenheim, nach dem bis Ende 2028 geltenden System. Die vorbelegten Zahlen sind ein Beispiel. Alle Beträge in CHF.

Welche Grundlage möchten Sie verwenden?

Geschätzte Nettomiete eines vergleichbaren Objekts, ohne Nebenkosten.

70 % ist eine Beispielannahme, kein kantonaler Tarif. Bund und Kanton können unterschiedliche Werte verwenden.

Zulässige effektive Kosten oder Pauschale, ohne Doppelzählung.

Geschätzter Eigenmietwert / Jahr
CHF 23'520
− Hypothekarzinsen / Jahr
CHF 10'800
− Unterhaltsabzug / Jahr
CHF 4'000
Veränderung des steuerbaren Einkommens / Jahr
+CHF 8'720

Dieser Betrag ist zusätzliches steuerbares Einkommen, kein Betrag an zu zahlenden Steuern.

Rechenweg: CHF 2'800 × 12 × 70 % = CHF 23'520.

Vereinfachte Orientierung. Amtliche Bewertung, Zulässigkeit und Begrenzung der Abzüge werden nicht geprüft. Keine Berechnung der effektiven Steuer und keine Prognose für die Reform ab 2029.

Bis Ende 2028 noch Unterhaltskosten abziehen

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 fallen voraussichtlich auch die Abzüge für Liegenschaftsunterhalt weg. Wer eine Renovation plant, prüft den Zeitpunkt am besten jetzt mit der Steuerberatung und holt früh Offerten ein.

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Von der möglichen Miete zum steuerlichen Wert

Ein Ausgangspunkt ist die Miete, die ein vergleichbares Objekt erzielen könnte. Lage, Fläche, Zustand und Ausstattung spielen dabei eine Rolle. Kantone verwenden unterschiedliche Bewertungsverfahren. Ein pauschaler Prozentsatz des Kaufpreises liefert deshalb keinen verlässlichen Wert.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt grundsätzlich eine Untergrenze von 60 Prozent der Marktmiete. Bei der direkten Bundessteuer liegt die Interventionslimite bei 70 Prozent. Das sind keine schweizweit einheitlichen Rechenfaktoren. Prüfen Sie in Ihrer Verfügung die Werte für Bund und Kanton getrennt. Im Rechner sind 70 Prozent lediglich eine veränderbare Beispielannahme.

So lesen Sie das Ergebnis des Rechners

Die Schätzung lautet: monatliche Marktmiete × 12 × gewählter Anteil. Anschliessend zieht der Rechner Ihre angenommenen abzugsfähigen Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten ab. Das Ergebnis beschreibt die Veränderung des steuerbaren Einkommens aus diesen drei Positionen. Es berechnet keine Steuerrechnung.

Unser eigenes Beispiel: Bei CHF 2’800 Monatsmiete und einem angenommenen Anteil von 70 Prozent ergibt sich ein Jahreswert von CHF 23’520. Eine Hypothek von CHF 600’000 mit 1,8 Prozent Zins kostet jährlich CHF 10’800. Mit CHF 4’000 zulässigem Unterhaltsabzug verbleiben CHF 8’720 zusätzliches steuerbares Einkommen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem von Wohnort, Einkommen und persönlicher Situation ab.

Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass die eingetragenen Abzüge den Eigenmietwert übersteigen. Es bedeutet keine Auszahlung dieses Betrags. Auch ein höherer Zinsabzug macht die zusätzlichen Zahlungen an die Bank nicht kostenlos.

Unterhalt: den zulässigen Abzug einsetzen

Werterhaltende Reparaturen sind steuerlich anders zu behandeln als wertvermehrende Verbesserungen. Tragen Sie daher den anerkannten Abzug ein, nicht automatisch die gesamte Renovationsrechnung. Je nach geltenden Regeln können effektive Kosten oder eine Pauschale verwendet werden; dieselben Kosten dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden.

Für die Planung hilft eine Aufteilung der Offerte in einzelne Arbeiten. Bewahren Sie Rechnungen auf und klären Sie gemischte Massnahmen mit der zuständigen Steuerbehörde. Der Rechner prüft die Abzugsfähigkeit und gesetzliche Begrenzungen nicht automatisch.

Wenn die Einschätzung nicht mehr zum Eigenheim passt

Vergleichen Sie die Bewertungsgrundlagen mit der heutigen Situation. Stimmen Wohnfläche, Zustand und Nutzung noch? Bei Abweichungen können Sie eine Überprüfung beantragen; beachten Sie die Fristen in der Verfügung und belegen Sie Ihre Einwände.

Nach dem Auszug von Familienmitgliedern kommt unter Umständen ein Unternutzungsabzug infrage. Ein Zimmer, das weiterhin als Büro, Gästezimmer oder Abstellraum dient, ist jedoch nicht einfach ungenutzt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Steuerart und Kanton.

Auch eine selbstgenutzte Ferienwohnung kann einen Eigenmietwert auslösen. Bei zeitweiser Vermietung sind Nutzung und Mieteinnahmen gesondert zu behandeln. Der Rechner ist für ein während des ganzen Jahres selbstgenutztes Eigenheim ausgelegt.

Ab 2029: Was die Abschaffung mit sich bringt

Der Bundesrat hat den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Dann entfällt die Eigenmietwertbesteuerung bei selbstgenutzten Erst- und Zweitliegenschaften. Der Unterhaltsabzug für selbstgenutztes Wohneigentum fällt ebenfalls weg. Bei vermieteten oder verpachteten Objekten bleibt er bestehen.

Schuldzinsen werden künftig grundsätzlich nach dem Verhältnis vermieteter oder verpachteter Liegenschaften zum gesamten Vermögen berücksichtigt. Für den erstmaligen Eigenheimerwerb in der Schweiz ist ein begrenzter Schuldzinsenabzug vorgesehen. Energiesparabzüge entfallen bei der direkten Bundessteuer; Kantone können sie befristet weiterführen. Zudem dürfen Kantone eine besondere Steuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen.

Der heutige Nettoeffekt ist deshalb keine vollständige Prognose Ihrer Ersparnis ab 2029. Prüfen Sie bei einer Sanierungs- oder Finanzierungsentscheidung auch die künftigen Abzüge und Ihre tatsächlichen Ausgaben.

Quellen

Eigenständig verfasster Ratgeber, Stand 1. Oktober 2026. Die Quellen erläutern Grundlagen und Reform. Der Rechner dient der Orientierung für das bis Ende 2028 geltende System; massgebend sind die amtlichen Werte und die Abzugsregeln Ihrer Steuerbehörde.

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